Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen.
Die CSRD gibt damit einen Rahmen für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen vor. Berichterstattungspflichtig sind erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2025 Unternehmen die zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme und mehr als 50 Mio. € Umsatz.
Die Wesentlichkeitsanalyse stellt den Ausgangspunkt der CSRD konformen Berichterstattung und des strategischen Nachhaltigkeitsmanagements dar.
Von der Strategie zum Produkt
Mit der Einführung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist das Thema Nachhaltigkeit endgültig im Immobiliensektor angekommen. ESG – Environmental, Social, Governance ist eine unternehmerische Verantwortung, die richtig wahrgenommen nicht nur Pflichten sondern auch viele Chancen bietet.
Die ikl GmbH unterstützt Sie bei der Entwicklung einer individuellen Strategie und deren Umsetzung auf Unternehmens- und Produktebene.
Fondskonzeption nach Artikel 9 SFDR
Artikel-9-Fonds müssen bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen und detaillierte Informationen über ihre nachhaltige Anlagestrategie und die Art der erwarteten positiven Auswirkungen bereitstellen. Dies ermöglicht es den Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren.
Mit unserer 20-jährigen Erfahrung im Nachhaltigen Bauen und Betreiben von Immobilien helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Nachhaltigkeitsziele zu definieren, diese objektiv messbar zu machen sowie die Zielerreichung zu kontrollieren und kommunizieren.
ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie
Um bei Immobilien die Konformität mit den Kriterien der EU-Taxonomie zu prüfen, bietet die DGNB eine eigene ESG-Verifikation für den Immobiliensektor an. Diese ist anwendbar für die in der Taxonomie definierten wirtschaftlichen Aktivitäten Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum.
Wer die ESG-Verifikation der DGNB in Anspruch nimmt, bekommt neben dem Nachweis über die Konformität des Projekts zur EU-Taxonomie zusätzlich einen Bericht über die Detailergebnisse und damit die Information, wo es noch konkreten Nachbesserungsbedarf gibt.
Wir erstellen für Sie die notwendigen Berechnungen und Nachweise und reichen die Unterlagen bei der DGNB zur Verifikation ein.