Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen.

Die CSRD gibt damit einen Rahmen für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen vor. Berichterstattungspflichtig sind erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2025 Unternehmen die zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme und mehr als 50 Mio. € Umsatz.

Die Wesentlichkeitsanalyse stellt den Ausgangspunkt der CSRD konformen Berichterstattung und des strategischen Nachhaltigkeitsmanagements dar.

Von der Strategie zum Produkt

Mit der Einführung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist das Thema Nachhaltigkeit endgültig im Immobiliensektor angekommen. ESG – Environmental, Social, Governance ist eine unternehmerische Verantwortung, die richtig wahrgenommen nicht nur Pflichten sondern auch viele Chancen bietet.

Die ikl GmbH unterstützt Sie bei der Entwicklung einer individuellen Strategie und deren Umsetzung auf Unternehmens- und Produktebene.

Fondskonzeption nach Artikel 9 SFDR

Artikel-9-Fonds müssen bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen und detaillierte Informationen über ihre nachhaltige Anlagestrategie und die Art der erwarteten positiven Auswirkungen bereitstellen. Dies ermöglicht es den Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren.

Mit unserer 20-jährigen Erfahrung im Nachhaltigen Bauen und Betreiben von Immobilien helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Nachhaltigkeitsziele zu definieren, diese objektiv messbar zu machen sowie die Zielerreichung zu kontrollieren und kommunizieren.

ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie

Um bei Immobilien die Konformität mit den Kriterien der EU-Taxonomie zu prüfen, bietet die DGNB eine eigene ESG-Verifikation für den Immobiliensektor an. Diese ist anwendbar für die in der Taxonomie definierten wirtschaftlichen Aktivitäten Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum.

Wer die ESG-Verifikation der DGNB in Anspruch nimmt, bekommt neben dem Nachweis über die Konformität des Projekts zur EU-Taxonomie zusätzlich einen Bericht über die Detailergebnisse und damit die Information, wo es noch konkreten Nachbesserungsbedarf gibt.

Wir erstellen für Sie die notwendigen Berechnungen und Nachweise und reichen die Unterlagen bei der DGNB zur Verifikation ein.

Unsere Leistungen – Ihr Ansprechpartner

Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Prozess, mit dem das Unternehmen die wesentlichen Informationen bestimmt, über die in der Nachhaltigkeitserklärung berichtet werden soll.

Anhand einer Wesentlichkeitsanalyse definiert das berichtspflichtige Unternehmen die für sich wesentlichen ESG-Themen. Anschließend können die benötigten Daten identifiziert und die Prozesse zur Datenbereitstellung im Unternehmen etabliert werden, woraus der ESRS-konforme Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden kann.

In diesem Prozess (Wesentlichkeitsanalyse) begleiten wir Sie gerne im Rahmen von gemeinsamen Workshops und erstellen für Sie die Prozessdokumentation, die für den ESRS-konformen Bericht notwendig ist. Die ESRS definieren die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung führt in Kombination mit der CSRD-Richtlinie dazu, dass künftig Unternehmen den Anteil Ihres Umsatzes, ihrer Investitionen und ihrer Betriebsausgaben aus taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten reporten müssen. Für große Unternehmen gilt dies erstmalig mit dem Report 2026 bezogen auf das Berichtsjahr 2025.
Bei der Implementierung der Taxonomie Anforderungen in Ihre Prozesse unterstützen wir Sie gerne individuell.

Grundlage für eine ESG-Strategie ist eine transparente und fundierte Bestandsaufnahme. Gemeinsam mit Ihnen verschaffen wir uns einen Überblick über Ihr Portfolio. Im Rahmen einer SWOT-Analyse bewerten wir Ihre Immobilien hinsichtlich der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Hierbei stimmen wir die Themen und Schwerpunkte mit Ihnen als Grundlage für eine weiterführenden individuelle ESG-Strategie ab. Themen wie Green-Building Bewertung, Klimarisikoanalyse, CRREM-Pfad sowie Einhaltung künftiger gesetzlicher Anforderungen gehören hier klassischerweise dazu.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Fondskonzeption im Themenschwerpunkt ESG für Artikel-8 sowie Artikel 9-Fonds. Gemeinsam mit einem Kunden konnten wir bereits den ersten Artikel-9-Fond für institutionelle Investoren in der Assetklasse Wohnen entwickeln. Dabei konzentriert sich der Fond auf Bestandsliegenschaften mit nachhaltigem Entwicklungspotenzial, das mittels strategisch und wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeitsziele des Fonds voll ausgeschöpft werden soll.

Im Rahmen der EU Taxonomie werden eine Reihe von gesonderten Anforderungen insbesondere in den sogenannten DNSH Kriterien formuliert. Gerne übernehmen wir hier die Koordination und Nachweisführung zum Beispiel bei der Ökobilanzierung, den Anforderungen an die Inhaltsstoffe der Bauprodukte oder der Rückbaubarkeit.

Mit drei lizensierten DGNB ESG-Managern sind wir akkreditierter Experte zur Durchführung der ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie und deren Einreichung bei der DGNB.

Pierre Keller, M.Sc.


+49 177 306 4203
pierre.keller@ikl-gmbh.de

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