Die CSRD und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Fokus
Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU schrittweise verpflichtend – und deutlich umfassender als bisher. Betroffen sind nicht nur große Konzerne, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, die erstmals berichten müssen oder als Teil der Lieferkette in die Pflicht genommen werden.
Kernstück der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie verlangt, dass Unternehmen systematisch prüfen,
- welche Nachhaltigkeitsthemen finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (Outside-In-Perspektive) und
- welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt, Gesellschaft und Menschenrechte hat (Inside-Out-Perspektive).
Unser Angebot: Struktur, Klarheit und Umsetzungskompetenz
In praxisorientierten Workshops unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der CSRD effizient umzusetzen – mit einem klaren Fahrplan und verständlichen Methoden:
- Entwicklung einer individuellen Themen-Shortlist
- Ableitung der berichtspflichtigen ESRS-Datenpunkte, basierend auf unserer deutschsprachigen ESRS-Datenpunkttabelle
- Empfehlungen für eine passende, effiziente Berichtsoftware
So schaffen Sie die Grundlage für eine transparente, prüfbare und zukunftssichere Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Ergänzend bieten wir einen interaktiven Workshop zur EU-Taxonomie, in dem wir zeigen, wie nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und Finanzströme sichtbar gemacht werden.
Von der Strategie zum Produkt
Mit der Einführung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist das Thema Nachhaltigkeit endgültig im Immobiliensektor angekommen. ESG – Environmental, Social, Governance ist eine unternehmerische Verantwortung, die richtig wahrgenommen nicht nur Pflichten sondern auch viele Chancen bietet.
Die ikl GmbH unterstützt Sie bei der Entwicklung einer individuellen Strategie und deren Umsetzung auf Unternehmens- und Produktebene.
Fondskonzeption nach Artikel 9 SFDR
Artikel-9-Fonds müssen bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen und detaillierte Informationen über ihre nachhaltige Anlagestrategie und die Art der erwarteten positiven Auswirkungen bereitstellen. Dies ermöglicht es den Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren.
Mit unserer 20-jährigen Erfahrung im Nachhaltigen Bauen und Betreiben von Immobilien helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Nachhaltigkeitsziele zu definieren, diese objektiv messbar zu machen sowie die Zielerreichung zu kontrollieren und kommunizieren.
ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie
Um bei Immobilien die Konformität mit den Kriterien der EU-Taxonomie zu prüfen, bietet die DGNB eine eigene ESG-Verifikation für den Immobiliensektor an. Diese ist anwendbar für die in der Taxonomie definierten wirtschaftlichen Aktivitäten Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum.
Wer die ESG-Verifikation der DGNB in Anspruch nimmt, bekommt neben dem Nachweis über die Konformität des Projekts zur EU-Taxonomie zusätzlich einen Bericht über die Detailergebnisse und damit die Information, wo es noch konkreten Nachbesserungsbedarf gibt.
Wir erstellen für Sie die notwendigen Berechnungen und Nachweise und reichen die Unterlagen bei der DGNB zur Verifikation ein.